Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist für Menschen, die gewerbsmäßig in direktem Kontakt mit Lebensmitteln arbeiten, eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt ermächtigten Arzt vorgeschrieben. Die Belehrung nach § 43 IfSG wird häufig auch Gesundheitszeugnis genannt. Sie können sich online für die Belehrung anmelden und diese digital durchführen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ansbach