Logo Bayernportal

Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist für Menschen, die gewerbsmäßig in direktem Kontakt mit Lebensmitteln arbeiten, eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt ermächtigten Arzt vorgeschrieben. Die Belehrung nach § 43 IfSG wird häufig auch Gesundheitszeugnis genannt. Sie können sich online für die Belehrung anmelden und diese digital durchführen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ansbach