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Infektionsschutzbelehrung Online

Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Die Belehrung für Personal zum Umgang mit Lebensmitteln gemäß §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz können Sie online durchführen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen