Dieser Online-Dienst ermöglicht aus der Ukraine vertriebenen Menschen die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde, wenn sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten. Die Aufenthaltserlaubnis ist zudem zu beantragen, wenn Vertriebene arbeiten möchten oder staatliche Unterstützung (zum Beispiel in Form einer Wohnung, Geldzahlungen oder medizinischer Versorgung) benötigen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ostallgäu