Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Bestimmte Tätigkeiten sind jedoch reisegewerbekartenfrei und müssen angezeigt werden.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg