Für Gewerbetreibende, die keinen deutschen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen, besteht die Möglichkeit bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung bzw. Ausübungsberechtigung zur Eintragung in die Handwerksrolle online zu beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für München und Oberbayern