Hier sind Sie richtig, wenn Sie eines der folgenden Dinge melden wollen:
- vollständiger Aufgabe eines Gewerbes
- Inhaberwechsel bei Fortbestehen des Betriebes, z.B. nach Verkauf, Erbfolge, Verpachtung usw.
- Verlegung eines Gewerbebetriebes in den Bereich einer anderen Behörde
- Austritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
- Wechsel der Rechtsform
- Umwandlung nach UmwG (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung)