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Verbindliche Auskunft - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Die zuständige Steuerberaterkammer erteilt auf Antrag rechtlich verbindliche Auskünfte über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung. Die verbindliche Auskunft kann hier beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat