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Sprengstoffrecht - Bescheinigung zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz zum Schießen mit Böllern

Die Bescheinigung zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz zum Schießen mit Böllern kann online übermittelt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regen