Sie haben ein Schreiben der Bußgeldstelle erhalten und sind als Zeug*in oder beschuldigte Person im Fall einer Ordnungswidrigkeit (Taubenfütterung, Lärmbelästigung) benannt worden? Hier haben Sie die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Bitte halten Sie auch das Schreiben der Bußgeldstelle bereit, um Fragen zu beantworten.
Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München