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Antrag auf Übernahme der Kosten für die Jugendhilfe in Form von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Über dieses Online-Verfahren beantragen Sie die Übernahme der Kosten für die Jugendhilfe wegen Teilleistungsstörung:

  • Schriftsprache (Legasthenie, Dyslexie)
  • Mathematik (Dyskalkulie, Arithmasthenie)
  • Sonstige ambulante Eingliederungshilfen

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Mühldorf a.Inn