Über dieses Online-Verfahren beantragen Sie die Übernahme der Kosten für die Jugendhilfe wegen Teilleistungsstörung:
- Schriftsprache (Legasthenie, Dyslexie)
- Mathematik (Dyskalkulie, Arithmasthenie)
- Sonstige ambulante Eingliederungshilfen
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Mühldorf a.Inn