Wenn Sie als EU/EWR-Bürgerin oder -Bürger Ihr Daueraufenthaltsrecht bescheinigen lassen möchten oder als Familienangehörige oder Familienangehöriger einer solchen Person eine Aufenthaltskarte oder eine Daueraufenthaltskarte erhalten möchten, können Sie diesen Online-Dienst nutzen.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg