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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes können Arbeitgeber in Vollmacht für eine ausländische Arbeitskraft online ein "beschleunigtes Fachkräfteverfahren" beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miesbach