Hier sind Sie richtig, wenn Sie eines der folgenden Dinge melden wollen:
- Neuerrichtung eines Gewerbes bzw. Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
- Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes als übernehmende Person (Käufer, Pächter, Erbe usw.)
- Eröffnung einer weiteren Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle wie Verkaufsbüro, Auslieferungslager
- Verlegung eines Gewerbebetriebes aus dem Bereich einer anderen Behörde
- Eintritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
- Wechsel der Rechtsform
- Umwandlung nach UmwG (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung)