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Anzeige / Anmeldung einer Lotterie oder Ausspielung bei den Glücksspielaufsichts- und Finanzbehörden

Stadt Bayreuth

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth