Die revierinhabende(n) Person(en) kann/können zum Schutz der Jagd volljährige, zuverlässige Personen als Jagdaufseher anstellen. Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die Jagdbehörde zuständig.
Verwenden Sie diesen Online-Service, wenn Sie als Jagdberechtige:r / Revierinhaber:in für Ihr Jagdrevier eine Person als Jagdaufseher:in bestätigen lassen wollen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miltenberg