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Antrag auf Erlaubnis für Tätigkeiten mit Tierseuchenerregern nach § 2 TierSeuchErV

Sie können eine Erlaubnis für Tätigkeiten mit Tierseuchenerregern nach § 2 TierSeuchErV beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Schwaben