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Antrag auf Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappen

Die Stadt Gunzenhausen besitzt nach Art. 4 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 5 der Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderung (NHGV) das Markenrecht am Gunzenhäuser Stadtwappen, sodass eine Verwendung stets einer Genehmigung durch das Hauptamt der Stadt Gunzenhausen bedarf.
Wir behalten uns das Recht vor, Genehmigungen jederzeit entschädigungslos widerrufen zu können.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Gunzenhausen