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Erklärung durch Vereine bzgl. Jugendarbeit

Hier können Vereine erklären, ob Schutzmaßnahmen nach § 72a SGB VIII ergriffen werden müssen, da Kinder und Jugendliche Vereinsmitglieder sind bzw. Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche angeboten werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg