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Antrag zur sicherheits- und jugendschutzrechtlichen Beurteilung einer Veranstaltung durch Polizei und Landratsamt (Jugendamt)

Hier können Sie eine sicherheits- und jugendschutzrechtliche Beurteilung einer Veranstaltung durch die Polizei und Landratsamt (Jugendamt) beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Gars a.Inn