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Bewilligung einer Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports

Wenn Sie noch keine Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten erhalten haben, können Sie diese hier beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen