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Verlängerung einer Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Wenn Sie bereits eine Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen und Munition besitzen und diese verlängern möchten, können Sie diese Verlängerung hier beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen