Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Mit dem Mietspiegel haben Sie die Möglichkeit die ortsübliche Miete für Ihre Wohnung zu ermitteln. Die Höhe der ortsüblichen Miete gibt Auskunft, ob eine Mieterhöhung angemessen und berechtigt ist. Darüber hinaus lässt sich mit dem Mietspiegel berechnen, ob die gesetzlich zulässige Mietobergrenze bei Vertragsabschluss eingehalten wurde (Mietpreisbremse).