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Sprengstofferlaubnis

Sie können den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 Sprengstoffgesetz) online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg