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Bestellung einer Steuerhilfsperson online beantragen

Zur Feststellung von zoll- oder verbrauchssteuerrechtlich erheblichen Tatsachen kann eine Person als Steuerhilfsperson bestellt werden. Die Beantragung zur Bestellung einer Steuerhilfsperson oder eine Änderungsanzeige können Sie hier vornehmen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat