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Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer

In Bayern sind 97% der Bevölkerung an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen. Für die restlichen 3% wäre es technisch oder wirtschaftlich zu aufwendig, weswegen die Abwässer langfristig nicht zentral entsorgt werden. Für diese Anwesen müssen grundsätzlich Kleinkläranlagen errichtet werden. Kleinkläranlagen sind Abwasserbehandlungsanlagen, in denen das im Trennverfahren erfasste häusliche Schmutzwasser von bis zu 50 Einwohnern mechanisch und biologisch gereinigt wird. Das Einleiten des gereinigten Abwassers in ein Gewässer oder das Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

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Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ostallgäu