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Erteilung einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Wenn Sie noch keine Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe erhalten haben, können Sie dies hier beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen