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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz gem. §43 IfSG

Die Infektionsschutzbelehrung können Sie mit diesem Online-Verfahren digital durchführen. Im Anschluss an die Belehrung müssen Sie jedoch für die Abholung der Bescheinigung einen Termin mit Ihrem Gesundheitsamt vereinbaren. Bitte bringen Sie bei der Abholung ein Ausweisdokument mit.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg