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Gewährung öffentlicher Finanzierunghilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstige Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus - beim Auseinanderfallen von Nutzer und Investor (Nutzerantrag)

Mit diesem Antrag können kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen bei denen Nutzer und Investor nicht identisch sind, einen Antrag im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern