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Bohranzeige gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz

Sie können die Bohranzeige für u. a. Baugrunderkundungsbohrungen und Sondierungen, Errichtung von Grundwassermessstellen oder Brunnen für Grundwasserwärmepumpen und für Bewässerungen online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt