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Bohranzeige gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz

Stadt Ingolstadt

Sie können die Bohranzeige für u. a. Baugrunderkundungsbohrungen und Sondierungen, Errichtung von Grundwassermessstellen oder Brunnen für Grundwasserwärmepumpen und für Bewässerungen online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt