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Soll aus einer Apotheke ein Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln erfolgen, ist eine Erlaubnis nach § 11 a ApoG erforderlich. Für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimitteln steht ein Formular Verfügung.