Die Errichtung und der Betrieb einer Erdwärmesonde oder von Erdwärmekollektoren bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, wenn diese in das Grundwasser eingebracht werden oder diese geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeiführen (z.B. in Karstgebieten). Liegen die Voraussetzungen für eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nicht vor, weil die Anlage zur thermischen Nutzung > 50 kJ/s, innerhalb eines Wasserschutzgebiets, Heilquellenschutzgebiets, einer im Altlastenkataster eingetragenen Altlastenfläche oder in gespanntes oder nicht in das oberflächennahe (sondern in ein tiefer liegendes) Grundwasser eingebracht werden soll, ist das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher Sachverständiger von der Kreisverwaltungsbehörde beizuziehen. Den entsprechenden Antrag können Sie online stellen.
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