Die Errichtung und der Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Gewässerbenutzung: Grundwasserentnahme und -wiedereinleitung). Liegen die Voraussetzungen für eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nicht vor, weil die Grundwasserwärmepumpe zur thermischen Nutzung > 50 kJ/s ist, innerhalb eines Wasserschutzgebiets, Heilquellenschutzgebiets, einer im Altlastenkataster eingetragenen Altlastenfläche angeschlossen werden soll oder gespanntes oder nicht in das oberflächennahe (sondern in ein tiefer liegendes) Grundwasser benutzt werden soll, ist das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher Sachverständiger von der Kreisverwaltungsbehörde beizuziehen. Den entsprechenden Antrag können Sie online stellen.
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