Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann eine Bescheinigung ausgestellt werden, die den Fortbestand Ihrer Niederlassungserlaubnis trotz Auslandsaufenthalts nachweist. Denn Ihr Aufenthaltstitel kann erlöschen, wenn Sie aus einem nicht vorübergehenden Grund oder für mehr als sechs Monate Deutschland verlassen! Die Bescheinigung kann vollelektronisch mit Registrierung am Serviceportal "Mein Nürnberg" oder "als Gast" beantragt werden.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg