Mit diesem Online-Verfahren können Sie einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 Sprengstoffgesetz) für die Gemeinde stellen, wenn Sie für oder im Auftrag der Gemeinde tätig werden.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg