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Wasserrecht - Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser

Landratsamt Neu-Ulm

Sie können die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 15 BayWG (Zutagefördern von Grundwasser) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neu-Ulm