Die Errichtung und der Betrieb einer Erdwärmesonde oder von Erdwärmekollektoren bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, wenn diese in das Grundwasser eingebracht werden oder diese geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeiführen (z.B. in Karstgebieten). Soll die Erdwärmeanlage zur thermischen Nutzung bis einschließlich 50 kJ/s außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie im Altlastenkataster eingetragenen Altlastenflächen und in oberflächennahes, nicht gespanntes Grundwasser eingebracht werden, ist der nachfolgende Antrag zu stellen. Dem Antrag des Bauherrn ist ein Gutachten eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) nach Art. 65 BayWG beizufügen.
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