Die Errichtung und der Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Gewässerbenutzung: Grundwasserentnahme und -wiedereinleitung). Soll für die Grundwasserwärmepumpe zur thermischen Nutzung bis einschließlich 50 kJ/s außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie im Altlastenkataster eingetragenen Altlastenflächen oberflächennahes, nicht gespanntes Grundwasser benutzt werden, ist der nachfolgende Antrag zu stellen. Dem Antrag des Bauherrn ist ein Gutachten eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) nach Art. 65 BayWG beizufügen.
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