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Antrag auf allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung als Dolmetscher/Übersetzer

Mit diesem Antrag können Sie die allgemeine Bestellung und öffentliche Beeidigung als Dolmetscher bzw. Übersetzer für eine oder mehrere Sprachen beantragen. Zuständig ist grundsätzlich das Landgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen Ihre berufliche Niederlassung haben.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landgericht Ansbach