Logo Bayernportal

Baurecht - Anzeige für die vorübergehende Verwendung von Räumen und begrenzten Freiflächen für eine Veranstaltung mit mehr als 200 Personen nach § 47 VStättV

Hier können Sie die vorübergehende Verwendung von Räumen und begrenzten Freiflächen für eine Veranstaltung mit mehr als 200 Personen nach § 47 VStättV anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Kissingen