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Sie können die Erteilung einer Sondernutzung von öffentlichen Flächen über den Gemeingebrauch im Sinne des Art. 14 BayStrWG in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die notwendige Absicherung (z.B. Baustelleneinrichtungsflächen im Verkehrsraum inkl. Gehwegen, Kabelüberführungen o.ä.) online beantragen.