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Antrag auf Sondernutzung

Nutzung von öffentlichen Flächen über den Gemeingebrauch im Sinne des Art. 14 BayStrWG, z.B. Verkaufsfläche vor Geschäften, Container außerhalb des Straßenraums, o.ä.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Krailling