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Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung nach Art. 73 BayBO

Als staatliches Bauamt in Bayern können Sie die bauaufsichtliche Zustimmung nach Art. 73 BayBO für staatliche Bauvorhaben beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Schwaben