Sie können für Maßnahmen, die keiner Genehmigung bedürfen, weil kein Wohnraum im Sinn der Satzung gegeben ist, keine Zweckentfremdung vorliegt oder in sonstiger Weise Genehmigungsfreiheit besteht, einen Negativattest online beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg