Logo Bayernportal

Antrag Schülerbeförderung

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei
- öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen; 
- öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie
- öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht
wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Hof