Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Das Aufstellen von Geldspielgeräten, Unterhaltungsspielgeräten u. Ä. in Spielhallen, Verbundspielhallen etc. bedarf neben einer gewerberechtlichen Erlaubnis außerdem einer glückspielrechtlichen Erlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und Art. 9 des bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV).
Mit diesem Onlineformular können Sie die erforderliche glückspielrechtliche Erlaubnis beantragen.