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Anfrage zum Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs (Ortsabwesenheit)

Als Leistungsberechtigte(r) nach dem SGB II müssen Sie für das Jobcenter so erreichbar sein, dass Sie dessen Aufforderungen und Vorschlägen unverzüglich Folge leisten können. Es reicht nicht aus, wenn Sie nur telefonisch erreichbar sind. Eine unerlaubte Abwesenheit von Ihrem Wohnort kann zum Wegfall und zur Rückforderung des Bürgergelds führen.

Mit diesem Onlineformular können Sie schnell und einfach eine Anfrage zu Ihrer geplanten Ortsabwesenheit stellen, sofern diese noch mehr als 7 Tage in der Zukunft liegt. Sollten Sie Ihre Ortsabwesenheit früher planen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler in Verbindung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ansbach