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BRF-Antrag bei Beteiligung zweier Unternehmen

Dieser Antrag ist zu verwenden, wenn zwei Unternehmen an der Antragstellung beteiligt sind. D. h. eine Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft bzw. ein Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnis vorliegt.

Zusätzlich zu diesem Antrag ist der BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen zur vollständig und wirksame Antragstellung erforderlich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung der Oberpfalz